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Freitag, 28.05.2010

          

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Knöllchen auf Mallorca werden billiger ...

... wenn man rechtzeitig bezahlt. Das ist nicht die einzige Änderung im spanischen Straßenverkehrsgesetz. Diese Woche sind eine Reihe von Änderungen in Kraft getreten, die teilweise strengere Vorschriften für Verkehrsteilnehmer bringen.

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Foto: © Bernard GIRARDIN - Fotolia.com

PALMA DE MALLORCA/SPANIEN (26.05.2010): Seit dieser Woche gelten auf Mallorca, wie auch im übrigen Spanien, eine Reihe von neuen Verkehrsregeln. Hier die wichtigsten Veränderungen: Deutlicher rigider kann die Polizei nun bei Falschparkern vorgehen.

Stellt jemand sein Auto in kostenpflichtigen Parkzonen, ohne ein Ticket zu kaufen, kann die Polizei den Wagen einfach abschleppen lassen. Dasselbe gilt, wenn man die Parkzeit um das Dreifache überschreitet.

Eine schärfere Vorschrift gilt nun auch beim Verstoß gegen Verkehrsregeln. Hier kann man sich nicht mehr mit dem Argument herausreden, dass man nicht selbst gefahren ist. Die Polizei kann sich nunmehr einfach an den Halter eines Wagens halten. Das gilt selbst dann, wenn tatsächlich jemand anders am Steuer gesessen hat.

Strengere Vorschriften gibt es auch, wenn man sein Auto über den spanischen TÜV, den ITV, bringen will. Neben dem Fahrzeugschein und der Kfz-Zulassung muss der Fahrzeughalter jetzt auch die Zulassung, den Permiso de Circulación, vorlegen. Ebenso muss man nachweisen, dass die Kfz-Steuer, der Impuesto sorbre vehiculos de tracción mecánica, bezahlt wurden.

Vorteile für Autofahrer bringt es hingegen, dass Knöllchen 50 Prozent billiger werden, wenn man innerhalb von 20 Tagen bezahlt. Außerdem können Fahrzeuglenker die Geldbuße vor Ort mit Kreditkarte bei einem Verkehrspolizisten bezahlen. Allerdings werden Strafen nicht mehr so stark abgestuft wie bisher. So müssen bei leichten Verkehrsdelikten 100 Euro bezahlt werden, bei schwereren 200 Euro und bei sehr schweren 500 Euro.

Schwammig ist dagegen die Regelung zur Helmpflicht für Zweiradfahrer. So gibt es nun eine Kannregelung. Diese besagt, dass Fahrzeuge stillgelegt werden  können, wenn der Fahrer keinen Helm trägt.

Mittwoch, 26. Mai 07:30 Uhr Alter: 2 Tage


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