Die Konservativen klagen nun wegen des neuen Abtreibungsgesetzes
Mit seiner Mehrheit hatte die sozialistische spanische Regierung das neue Abtreibungsgesetz durch alle gesetzgebenden Instanzen geprügelt und dann auch eingeführt. Jetzt haben die Konservativen Klage gegen das Gesetz eingereicht.
MADRID/SPANIEN (04.06.2010): Mit seiner Mehrheit hatte die sozialistische spanische Regierung das neue Abtreibungsgesetz durch alle gesetzgebenden Instanzen geprügelt und dann auch eingeführt. Jetzt haben die Konservativen Klage gegen das Gesetz beim obersten Verfassungsgericht eingereicht. Während die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geprüft werde, solle es nicht wie geplant am 5.Juli in Kraft treten, forderte die Volkspartei (PP) am Dienstag. In Spanien sind Abtreibungen künftig ohne Einschränkungen bis zur 14.Schwangerschaftswoche möglich.
Der Senat in Madrid stimmte Ende Februar einer entsprechenden Lockerung des Abtreibungsrechts zu, die das Parlament bereits im Dezember verabschiedet hatte.
PP erhebt Einspruch gegen acht Klauseln der neuen Gesetzgebung. Bislang waren Abtreibungen in Spanien nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei Vergewaltigungen, bei Missbildungen des Embryos oder bei schweren gesundheitlichen Problemen der Mutter.
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