Stadtparlament verbietet endgültig Trinkgelage
Das Stadtparlament hat das Verbot der öffentlichen Trinkgelage verabschiedet. Damit sind in Zukunft Botellóns auf dem Paseo Marítimo und anderen Straßen und Plätzen untersagt.
PALMA DE MALLORCA/SPANIEN (01.08.2010): Jetzt ist es offiziell: Die öffentlichen Trinkgelage auf den Straßen und Plätzen Palmas sind in Zukunft verboten. Das Stadtparlament von Palma hat einstimmig eine neue Verordnung verabschiedet, mit der die Nutzung von öffentlichen Flächen geregelt wird und damit auch de facto die Botellóns verbietet.
So ist es in Zukunft untersagt, dass auf den Straßen oder in öffentlichen Räumen von einer Gruppe Alkohol konsumiert wird und dabei Personen erheblich belästigt werden, die den öffentlichen Raum ebenfalls nutzen – wie etwa Anwohner oder Geschäftsleute. Außerdem ist es verboten, öffentliche Anlagen und Einrichtungen zu beschädigen oder das Erscheinungsbild der Stadt zu beeinträchtigen. Außerdem kann die Polizei einschreiten, wenn sich Jugendliche in der Öffentlichkeit versammeln und Alkohol konsumieren.
Ausgenommen von der Regelung sind Versammlungen als Folge von Fiestas oder sonstigen Veranstaltungen oder Kundgebungen, die zuvor genehmigt wurden. Damit konzentriert sich die Norm auf Botellóns und sonstige Störungen der öffentlichen Ordnung. Die Stadtverwaltung kann nun auch bestimmte Bereiche Palmas zu geschützten Zonen erklären und gibt damit dem Einschreiten der Polizei einen rechtlichen Rahmen.
Die Regelung gilt für die Zeit von 22 bis 8 Uhr. Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldstrafen zwischen 100 und 3000 Euro geahndet werden.
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