Mallorcas Polizei nimmt Alkoholsünder am Steuer aufs Korn
Wer zu tief ins Glas geschaut hat und Auto fährt, lebt auf Mallorca gefährlich. Die Polizei hat seit Anfang des Jahres doppelt so viele Alkoholsünder erwischt als im vorigen Jahr.
PALMA DE MALLORCA/SPANIEN (14.08.2010): Alkoholsünder im Straßenverkehr haben derzeit schlechte Karten auf Mallorca. In den ersten drei Monaten des Jahres hat die Polizei mehr als doppelt so viele Autofahrer erwischt, die mit zu viel Promille erwischt wurden. Insgesamt wurden laut Mitteilung der balearischen Straßenverkehrsbehörde 1.863 Fahrer angezeigt, das sind 113,7 Prozent mehr als vor einem Jahr.
Nach der jetzigen Rechtslage sind 0,25 Promille im Straßenverkehr erlaubt, bei Berufsfahrern und Führerscheinneulingen sogar nur 0,15. Wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit drastischen Strafen rechnen. Die Strafen können bis zu 600 Euro betragen. Außerdem drohen vier Punkte und der Entzug des Führerscheins. Dasselbe gilt, wer unter dem Einfluss anderer Drogen erwischt wird.
Neben den Alkoholdelikten im Verkehr hat die Polizei auch etliche Temposünder gestellt. Insgesamt wurden auf den Balearen 4.907 Fahrer wegen zu schnellen Fahrens angezeigt. Auch das ist ein Anstieg, nämlich um 21,64 Prozent im Vergleich zu 2009. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt in Spanien 50 km/h innerorts, 90 oder 100 km/h auf Landstraßen und 120 km/h auf Autobahnen und Autostraßen.
Wer die Geschwindigkeit überschreitet kann zwischen zwei und sechs Punkten kassieren und eine Geldstrafe von bis zu 520 erhalten, je nachdem um wie viel das Tempolimit überschritten wurde. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 30 Kilometern etwa gibt es zwei Punkte, zwischen 31 und 40 km/h drei, bei mehr als 40 km/h zu viel vier und bei über 50 km/h sechs Punkte.
Wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes verwarnte die Polizei 2,554 Fahrer, das sind 23,6 Prozent mehr als 2009. 206 Autofahrer erhielten Geldbußen weil sie keine Kindersicherung im Auto hatten, und schließlich gab es noch 781 Anzeigen gegen Motorradfahrer wegen Fahrens ohne Sturzhelm.
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