Balearen-Touristen müssen Katalanisch können
Klar, wer die Balearen besucht, kommt gut mit Deutsch oder Enlisch durch. Aber wehe etwas geht schief und man bekommt es mit Behörden zu tun. Dann ist man ohne Katalanisch aufgeschmissen.
PALMA DE MALLORCA/SPANIEN (26.08.2010): Wer sich als Tourist auf Mallorca und den Balearen über ein Hotel oder etwas Ähnliches beschwert, sollte am besten auch des Katalanischen mächtig sein. Diese Erfahrung machte ein französischer Tourist, der sich über eine Unterkunft in einem Hotel ärgerte.
Der Franzose, der relativ gut Spanisch sprach, ging den offiziellen Weg und füllte ein Beschwerdeformular aus, das vom Tourismusministerium extra für diese Zwecke bereitgestellt wird. Danach kehrte der Besucher nach Frankreich zurück und staunte nicht schlecht, als er Wochen später tatsächlich eine Antwort erhielt – auf Katalanisch. Der aufgebrachte Mann reagierte darauf mit einem Antwortschreiben auf Französisch, worauf er allerdings bis heute keine Antwort erhalten hat.
Der Fall ist nicht ungewöhnlich und könnte auch jederzeit deutschsprachigen Besuchern passieren. Denn das Vorgehen der mallorquinischen Seite wird von der auf den Balearen geltenden Gesetzeslage gestützt und ist daher absolut legal. Nach einem Sprachgesetz aus dem Jahr 1990 ist nämlich Katalanisch auf den Inseln die einzige gesetzlich geschützte Sprache. Nur bei Vorliegen eines besonderen Antrags an die Behörden werden daher offizielle Schreiben auf Spanisch abgefasst.
Solche Vorstöße gab es bislang aber auf den Balearen nicht, obwohl jährlich Millionen ausländischer Touristen die Inseln besuchen. Rücksichtnahme auf fehlende Katalanisch-Kenntnisse: Fehlanzeige. Immerhin sind wenigstens die Beschwerdeformulare in verschiedenen Sprachen abgefasst.
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