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Donnerstag, 23.09.2010

          

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Konkursforderung gegen Kühn & Partner bestätigt

Nach der Tageszeitung "El Mundo" berichten nun auch andere Medien über Zahlungsschwierigkeiten von Kühn & Partner. Es soll ein Unternehmen betroffen sein, das zur Gruppe des führenden Immobilienunternehmens auf den Balearen gehört.

PALMA DE MALLORCA/SPANIEN (17.09.2010): Die Meldungen über Zahlungsschwierigkeiten des Immobilienunternehmens Kühn & Partner verdichten sich weiter. Jetzt meldet auch die mallorquinische Tageszeitung „Diario de Mallorca“, dass der Marktführer auf den Balearen offenbar mit Schulden zu kämpfen hat. Eine Kanzlei aus Palma, die eine Reinigungsfirma und ein Druckunternehmen vertritt, ist laut dem Diario am gestrigen Donnerstag beim Handelsgericht wegen eines Konkurses vorstellig geworden. Dieser soll eines der Unternehmen betreffen, die zur Gruppe von Kühn & Partner gehören.

Der Diario zitiert einen Rechtsanwalt Antònio Autonell aus Palma, der von Schulden in Höhe von 85.000 Euro spricht, die Kühn & Partner International Property Consultants S.L. bei seinen Mandanten habe. Diese hätten dem Immobilienunternehmen eine Reihe von Schecks einlösen wollen, was aber nicht möglich gewesen sei. Die Gläubiger befürchten daher nach Aussagen des Anwalts finanzielle Schwierigkeiten bei Kühn & Partner.

Laut dem Diario hat die Marketingleiterin von Kühn & Partner, Cati Sierra, versichert, dass ihre Firma offiziell nichts wisse von einer Forderung nach einem Konkursantrag. Man habe mit verschiedenen Lieferanten gesprochen, um herauszufinden, um welche Art von Forderungen es sich handle. Aber niemand habe eine solche Forderung erwähnt.

Die Forderung nach einem Konkurs muss nun vom Handelsgericht erst bearbeitet werden. Der nächste Schritt wird wohl sein, dass zunächst Kühn & Partner gehört wird. Laut dem Diario dürfte das Unternehmen einen Konkurs ablehnen. Das spanische Konkursrecht sieht vor, dass vor der Zulassung eines Konkurses vorher alle möglichen normalen Zahlungswege ausgeschöpft sind und dass eine eindeutige Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

 

Fotos: YouTube

Freitag, 17. September 08:49 Uhr Alter: 6 Tage


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