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Donnerstag, 30.09.2010

          

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Generalstreik in Spanien: Ihre Rechte als Fluggast

Während des Generalstreiks dürfte es zum Chaos auf den spanischen Flughäfen kommen. Viele Flüge werden ausfallen und tausende Urlauber werden am Mittwoch festsitzen. Hier eine Übersicht über Ihre Rechte.

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MADRID / SPANIEN (28.09.2010): In Erwartung des Generalstreiks deutet sich ein Chaos am spanischen Himmel an. Viele Flüge werden ausfallen und tausende Urlauber werden am Mittwoch festsitzen.

Spanien-Urlauber müssen damit rechnen, dass ihr Flug am kommenden Mittwoch ausfällt. An diesem Tag ist der landesweiter Generalstreik geplant. Touristen, die einen Flug nach Spanien oder zurück nach Deutschland gebucht haben, informieren sich am besten schon jetzt bei ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Airline über Umbuchungen und alternative Reisemöglichkeiten, empfiehlt die Zentrale Fluggastberatung in Ratingen.


Während des Generalstreiks garantiert das spanische Ministerium für Verkehr nur einen “Mindest-Flugdienst“: Voraussichtlich die Hälfte aller Flüge zwischen dem spanischen Festland und den Balearen und Kanaren fallen deshalb aus.

Innerhalb Spaniens sollen mindestens 30 Prozent der Flüge zustande kommen. Touristen vor Ort und Reisende mit dem Auto müssten kaum mit Einschränkungen rechnen, erklärt das spanische Fremdenverkehrsamt in Berlin. Ihre Rechte beim GeneralstreikSchon bald könnten zahlreiche Urlaubsflieger nach Spanien am Boden bleiben. Wer eine Reise nach Mallorca oder an die Costa del Sol geplant hat, muss Verspätungen in Kauf nehmen oder kann seine Reise stornieren. Wer in den kommenden Tagen nach Spanien reisen möchte oder von dort nach Hause will, könnte bald Probleme bekommen: Mitten in der Hochsaison drohen die spanischen Fluglotsen, ihre Arbeit niederzulegen. Sollte bei den Verhandlungen zwischen der Fluglotsengesellschaft USCA mit der Flughafenbehörde AENA und der Regierung keine Einigung erzielt werden, könnten schon bald zahlreiche Urlaubsflieger am Boden bleiben. Der früheste Termin dafür ist allerdings der 16. August, denn Streiks müssen zehn Tage im Voraus angekündigt werden.Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug nach Spanien wegen des Streiks ausfällt? Reisende, die ihren Flug direkt über eine Fluggesellschaft gebucht haben, haben Anspruch auf Ersatz. "Die gebuchte Leistung wird in jedem Fall erbracht", sagt ein Sprecher von Air Berlin. Je nach Streikdauer könne es aber einige Tage dauern, bis die Reisenden an ihr Ziel befördert werden. Wem die Reiselust vergeht, der kann seinen Flug stornieren. Mögliche Umbuchungen müssen direkt mit der Airline verhandelt werden. Pauschal-reisende haben ebenfalls Anspruch auf einen Ersatzflug.Wann kann ich von meiner Reise kostenlos zurücktreten? Wenn höhere Gewalt vorliegt, also die geplante Reise durch den Streik erheblich beeinträchtigt wird. Wann dies der Fall ist, hängt vor allem von der Reisedauer ab. "Verzögert sich beispielsweise eine zehntägige Reise durch den Streik um einen Tag, liegt nur eine geringe Beeinträchtigung vor. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist dann nicht möglich", sagt Reiserechtlerin Beate Wagner. Wird aber ein Kurztrip durch den Arbeitskampf erheblich verkürzt, kann wegen höherer Gewalt gekündigt werden.Welche Rechte habe ich, wenn ich in Spanien festsitze? Egal, ob der Flug direkt bei der Fluggesellschaft oder bei einem Reiseveranstalter gebucht wurde – solange der Urlauber auf seinen Rückflug wartet, hat er Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen sowie wahlweise zwei Telefongespräche, zwei Faxe oder zwei E-Mails. Falls nötig, muss auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer erstattet werden. Alternativ können Reisende auf ein anderes Verkehrsmittel umbuchen. "Es wird alles versucht, Urlauber nach Hause zu bringen", so Air Berlin.Muss ich alternative Beförderungsmittel in Anspruch nehmen? Grundsätzlich hat der Fluggast die Wahl, ob er eine Ersatzbeförderung wie eine Flug- oder Busreise in Anspruch nehmen oder auf den nächsten Flug warten möchte.Habe ich Anspruch auf Entschädigungen? Entgehen dem Reisenden durch den Streik Urlaubstage, erhält er für diese anteilig sein Geld zurück. Zu Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen sind Fluggesellschaft und Reiseveranstalter nicht verpflichtet.

Dienstag, 28. September 07:37 Uhr Alter: 2 Tage


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