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Donnerstag, 07.10.2010

          

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Deutscher wegen Mordes zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein Deutscher, der 2008 auf Ibiza einen Schweizer nach einem Streit getötet hatte, ist von einem Gericht in Palma de Mallorca zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.

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Foto: Fotolia.com

PALMA DE MALLORCA / EIVISSA  / SPANIEN (06.10.2010): Zehn Jahre und sechs Monate Gefängnis, dazu eine Zahlung von 17.231 Euro an die minderjährige Tochter des Opfers, so lautet das Urteil in einem Aufsehen erregenden Prozess gegen einen 41-Jährigen Deutschen.

Rückblick: Am 27. Februar 2008 wurde der 58-Jährige Schweizer Reiner B. in seiner Villa in Cala Llonga ermordet aufgefunden. Schnell war der Deutsche als Täter ausgemacht.

Er war als letzter im Haus des Opfers gewesen. Die beiden Männer hatten in der Nacht reichlich Alkohol getrunken und auch Drogen konsumiert. Irgendwann  ist es zu einem Streit gekommen. Die Auseinandersetzung eskalierte in eine handfeste Schlägerei, während der der Schweizer zu einem Messer Griff.

Der Angeklagte hat später im Prozess behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben, als er das Opfer zu Boden stieß und an der Kehle packte und zudrückte. Daran ist der Schweizer aber nicht gestorben. Der Deutsche drückte dem Opfer mit einem Knie so fest auf den Brustkorb, dass eine Rippe brach, die Lunge durchbohrte und den Herzbeutel verletzte.

Der Deutsche betonte während des Prozesses immer wieder, dass er den Tod des 58-jährigen nicht gewollt habe. Auch in seinen abschließenden Worten, bevor sich die Richter zur Beratung zurückzogen, machte er die noch einmal deutlich: „Mir tut sein Tod sehr leid, aber ich kämpfte um meine Leben und hatte keine andere Wahl.“

Das Gericht sah das anders und verurteilte den Mann wegen Mordes im Affekt zu zehneinhalb Jahren Gefängnis und einer Zahlung von 17.231 Euro an die minderjährige Tochter des Opfers. Damit blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 12 Jahren und einer Zahlung von 172.316 Euro an alle Kinder des Verstorbenen.

Der Verurteilte wird noch sieben Jahre und elf Monate hinter Gittern verbringen, die Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Er hat jetzt zehn Tage Zeit Berufung einzulegen, was er wahrscheinlich auch tun wird.

Mittwoch, 6. Oktober 06:42 Uhr Alter: 2 Tage


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