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Donnerstag, 16.09.2010

          

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Das Residentenzertifikat

Der Eintrag in das zentrale Ausländerregister ist an die Stelle der bisherigen "tarjeta de residencia" getreten. Der grünen Schein bringt eine Menge Vergünstigungen.

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Foto: Fotolia

Wer weniger als drei Monate in Spanien bleiben möchte, kann darauf verzichten. Wer länger bleibt, sollte innerhalb der ersten drei Monate persönlich zur Nationalpolizei marschieren und sich ins zentrale Ausländerregister einzutragen. Der Eintrag, der mit einem grünen Schein dokumentiert wird, heißt Residentenzertifikats oder auf Spanisch "Certificado de Registro como Ciudadano de la Unión". Das Zertifikat ist seit dem 2. April 2007 an die Stelle der bis dahin geltenden „tarjeta de residencis“, im Volksmund auch Residencia genannt. Diese war, zumindest was die Größe betrifft, sehr praktisch: Dank ihrer Scheckkartengröße passte sie in jedes Portemonnaie. Wie auch immer: Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die in Spanien ihren ständigen Wohnsitz nehmen, brauchen diese nicht mehr.

Den Antrag auf einen Eintrag ins zentrale Ausländerregister muss man persönlich bei der Ausländerbehörde oder der zuständigen Polizeibehörde der Provinz zu stellen, in der man seinen Wohnsitz begründen möchte.

Was bringt der grüne Schein? Den etwas unförmigen Lappen zu besitzen, ist auf jeden Fall empfehlenswert. Mal wird er bei der Autoummeldung verlangt, mal bei der Eröffnung eines Residentenkontos. Das Dokument ist auch hilfreich beim Autokauf, beim Abschluss eines Handy-Vetrags oder bei der Einrichtung eines Bankkontos.

In vielen Bereichen werde das Dokument nach wie vor als Nachweis der Residencia offiziell verlangt, weil ein ausländischer Resident in bestimmten Fällen anders besteuert werde als ein Nicht-Resident, informiert ein Rechtsanwalt aus Palma. Zum Beispiel verlange der Staat von Immobilien-Verkäufern, die nicht mit erstem Wohnsitz auf Mallorca leben, höhere Steuern.

Um dies zu vermeiden, müsse ein Deutscher seinen Residenten-Status nachweisen. Da die NIE-Nummer kein Nachweis dafür ist, verlange der Notar vor dem Verkauf das Aufenthaltsdokument, sagt der Anwalt. Wer das nicht vorweisen könne, zum Beispiel, weil es abgelaufen ist, dürfe auch ein vom Finanzamt ausgestelltes „Certificado Residente Fiscal” vorlegen, welches dann aber extra beantragt werden müsse.

Neben solchen Fällen ist der grüne Schein, manche nennen sie auch Green Card, schlicht und einfach ein Dokument, mit dem man in den Genuss zahlreicher Vergünstigungen kommt: auf Flügen etwa bekommen die Kunden, die ein Residentenzertifikat vorlegen, 50 Prozent Rabatt. Die Bewohner von Sóller und Nachbarschaft können den zeitsparenden Tunnel billiger benutzen. Das Palma Aquarium gibt verbilligten Eintritt, und die Kathedrale ist gar ganz umsonst bei Vorlage der Bescheinigung. Auch für Fähren ist der grüne Schein hilfreich. Die Fährgesellschaft Baleària weist auf ihrer Internetseite explizit darauf hin, dass es den ermäßigten Tarif nur gegen Vorlage des Residentenzertifikats gibt, das offiziell Certificado de Registro como Ciudadano de la Unión heißt. Übrigens wird man mit dem Eintrag in das Ausländerregister nicht automatisch Steuerresident.

Tipp: Machen Sie ein paar Kopien von der Bescheinigung, die sie stets bei  sich führen und bei Bedarf vorlegen können. Das wertvolle Original können Sie dann zu Hause am sicheren Ort verwahren. Die Kopien werden in der Regel auch anerkannt.

Samstag, 20. März 12:18 Uhr Alter: 180 Tage


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