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Mittwoch, 29.09.2010

          

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Die schlimmsten Kataloglügen

Mit der anstehenden Urlaubsbuchungswelle steigt auch die Zahl der Urlauber, die auf geschönte Reiseprospekt-Versprechen hereinfallen. Böses Erwachen am Urlaubsort ist leider kein Ausnahmefall, da Kataloge oft mehr versprechen als sie halten können.

Mit der anstehenden Urlaubsbuchungswelle steigt auch die Zahl der Urlauber, die auf geschönte Reiseprospekt-Versprechen hereinfallen. Böses Erwachen am Urlaubsort ist leider kein Ausnahmefall, da Kataloge oft mehr versprechen als sie halten können.

Durch das zurückhaltende Buchungsverhalten der letzten Monate wird für die kommenden Wochen ein wahrer Buchungs-Boom erwartet. Hier heisst es Vorsicht walten zu lassen und die rosarote Urlaubsbrille abzunehmen.
Hochglanzpolierte Urlaubsprospekte zeigen oftmals geschönte Bilder der Urlaubsdomizile; einladende Beschreibungen täuschen allzu gerne über die wahren Tatsachen hinweg.

Ähnlich wie bei einem Arbeitszeugnis haben die wohlklingenden Formulierungen oftmals eine ganz andere Bedeutung als auf den ersten Blick ersichtlich. Hier ein paar Beispiele:

So ist der „beheizbare Swimmingpool“ nicht zwangsweise warm - es besteht lediglich die Möglichkeit, diesen zu erwärmen.
Ebenso garantiert ein „Zimmer zur Meerseite“ keinen Meerblick, vielmehr können auch die-Sicht-einschränkende Häuser dazwischen liegen.
Die angepriesene „Lage direkt am Meer“ ist nicht zwingend am Strand – hier kann ein längerer Fussmarsch bis zum Strand nötig sein.
Der „naturbelassene Strand" verspricht kein Naturwunder sondern kann ein unsauberer Strandabschnitt ohne Toilette sein.
Auch beim Transfer lauern Interpretationsmöglichkeiten: Ein „Direktflug“ garantiert lediglich, dass man nicht umsteigen muss - Zwischenlandungen sind aber durchaus möglich.

All diese Werbefloskeln wurden von der Rechtssprechung als noch zulässig angesehen. Ohne Hintergrundwissen ist man derartigen Schönschreibereien also schutzlos ausgeliefert.

Allerdings gibt es auch Formulierungen, die den Anforderungen an die sogenannte „Prospektklarheit- bzw. Wahrheit“ nicht genügen und somit unzulässig sind:
So, wenn das Hotel „in zentraler Lage“ von Verkehrslärm umgeben liegt.
Die „in aufstrebender Umgebung“ befindliche Beherbergung findet sich tatsächlich in permanentem Baulärm wieder.
Auch die „Nähe des Flughafens“ ist irreführend, wenn das Hotel sich direkt in der Einflugschneise befindet.

Um derart unschöne Überraschungen am Urlaubsort zu vermeiden, hilft vor der Buchung auch der Blick in Urlaubsportale. Hier schreiben ehemalige Gäste über ihre Erfahrungen und schildern authentisch die wahren Gegebenheiten von vor Ort. Auf HolidayCheck.de, dem grössten deutschsprachigen Meinungsportal für Reise und Urlaub, sind ca. eine Million Hotelbewertungen und noch mehr Forumsbeiträge zu den verschiedensten Themen einsehbar. Ebenso gibt es annähernd so viele Urlaubsbilder, von Urlauberhand selbst gemacht, die einen guten Eindruck von dem Hotel vermitteln. Mit diesem Wissen hält die schönste Zeit des Jahres, was sich Urlauber erhoffen.

Zum Portal Holidaycheck gelangen Sie hier

Damit Sie Ihr Hotel sicher buchen, checken Sie es hier bei Holidaycheck und buchen sie auch gleich.

Montag, 8. Februar 21:17 Uhr Alter: 232 Tage


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