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Freitag, 17.09.2010

          

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Strafzettel ohne Grenzen auch in Spanien

Auch im Urlaub sollte man sich an die Verkehrsregeln halten. Das macht den Urlaub entspannter und man muss sich nicht über Strafzettel ärgern.

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Auch im Urlaub sollte man sich an die Verkehrsregeln halten. Das macht den Urlaub entspannter und man muss sich nicht über Strafzettel ärgern. Zur Zeit werden spanische Strafzettel in Deutschland noch nicht vollstreckt. Das liegt daran, dass Deutschland und Spanien noch kein Abkommen geschlossen haben, was aber eigentlich von der EU schon vorgesehen ist. Dass das nicht kommt, darauf sollte man sich nicht verlassen. Es würde dann nach europäischem Recht auch die Möglichkeit bestehen, Strafzettel rückwirkend einzutreiben. Das heißt, wenn die EU-Richtlinie umgesetzt wird, könnten auch noch Strafzettel aus vergangenen Jahren eingetrieben werden. Wie wir das aus Deutschland kennen, kann das dann teuer werden. Geldbußen ab 70,- Euro können nämlich nach der EU-Richtlinie im Heimatland des Betroffenen vollstreckt werden. 

Der ADAC-Jurist Michael Nissen warnt schon jetzt vor zu laxem Umgang mit Urlaubsknöllchen: „Nicht verjährte Strafzettel könnten laut EU-Vorgaben auch rückwirkend eingetrieben werden.“ Außerdem sei die 70-Euro-Schwelle trügerisch. „Der Betrag bezieht sich auf die Summe aus Geldbuße und Gebühren.“ Ein 65-Euro-Strafzettel reicht also eventuell schon aus.

Wer sich zu Unrecht abkassiert fühlt, sollte nicht abwarten. „Die Ämter in der Heimat agieren als reine Zahlstelle“, erklärt Nissen. Beschwerden gegen die Strafe müssen die Betroffenen daher im Ausland vorbringen. Meist bleiben hierfür nur zwei Wochen.

Am besten wird es sein, den Strafzettel einfach zu bezahlen. Somit spart man sich Ärger und kann auch beim nächsten Spanienbesuch mit ruhigem Gewissen über die Grenze fahren.

Und noch ein Tipp für Falschparker auf Kurzzeitparkplätzen:

Sollten mal ein Strafzettel hinter Ihrem Scheibenwischer klemmen, besteht die Möglichkeit die Strafe zu annullieren. Dazu können Sie innerhalb der auf dem Strafzettel vermerkten Frist (meist eine Stunde) am Parkautomaten eine minimale "Strafe" zahlen. Und das geht so: Sie drücken am Automaten den blauen Knopf (anulación denuncia), zahlen den geforderten Betrag und stecken die ausgedruckte Quittung zusammen mit dem Strafzettel in den kleinen Umschlag, der dem "Knöllchen" beilag und werfen diesen in den Schlitz unten am Parkautomaten. Das war's.

Donnerstag, 22. April 13:59 Uhr Alter: 148 Tage


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